SRK Babysitting Kurs

ⒸSRK Kanton Zürich

NEU: SRK-Babysitting-Kurs Jugendliche

Interessierte Jugendliche können sich beim SRK-Babysitting-Kurs anmelden. Der EVO unterstützt dies gerne mit CHF 30.00 gegen Vorweisung des Diploms. Babysitter mit SKR-Diplom werden in unsere Babysitter-Liste aufgenommen.

Aktuelle Termine und Veranstaltungsorte findet Ihr auf der Homepage :

https://www.srk-zuerich.ch/lernen/familie-kind/babysitting-kurs-fuer-jugendliche


Erwartungen

Der/die BabysitterIn:
• ist zuverlässig, sauber und sicher in der Betreuung Ihres Kindes
• ist pünktlich, ehrlich und hat Verständnis für das Kind
• passt sich den Familiengewohnheiten an
• räumt genügend Zeit ein, um im Beisein der Eltern das Kind richtig kennen zu
lernen
• ist verschwiegen gegenüber Drittpersonen
• konsumiert keine Suchtmittel (Rauchen, Alkohol, andere Drogen, usw.)
• benützt Radio, Fernseher usw. nur, wenn es ihm/ihr erlaubt wird
• benützt das Telefon nicht für private Gespräche
• empfängt keinen Besuch in der Wohnung
• meldet sich im Verhinderungsfall frühzeitig bei den Eltern ab
Wichtig!
• Die Hauptverantwortlichkeit für das Kind/die Kinder bleibt bei den Eltern
• Das Mindestalter des Babysitters/der Babysitterin ist 13 Jahre

Die Eltern
• informieren über Eigenheiten, Gewohnheiten des Kindes in Bezug auf Essen,
Trinken, Schlafen, Spielen, Toilette usw.
• sagen, wo sie zu erreichen sind
• zeigen, wo die Hausapotheke und die Liste der Nottelefonnummern sind
• stellen einen kleinen Imbiss bereit
• geben dem/der BabysitterIn einen Hausschlüssel
• kommen zur vereinbarten Zeit nach Hause
• sorgen in der Nacht für die Begleitung nach Hause oder bezahlen das Taxi
• bezahlen den/die Babysitterin sofort für die geleisteten Dienste
• melden sich im Verhinderungsfall frühzeitig bei dem/der BabysitterIn ab
• geben den gewünschten Einsatz so früh als möglich bekannt
• geben bei Säuglingen genaue Instruktionen (Trinken, Windeln, usw.)

Versicherungen

Die Eltern sowie der/die BabysitterIn müssen sich über die Fragen der Haftpflichtund Unfallversicherung bei ihrer Versicherung informieren.
Ab dem 1. Januar des Jahres in dem der/die BabysitterIn 18 Jahre alt wird, muss die
Familie auf seinem/ihrem Lohn Sozialbeiträge (AHV (IV/EO/ALV) entrichten.

Entschädigung (Empfehlung)

Es ist sehr schwierig, einen einheitlichen Tarif festzulegen. Wir empfehlen folgende
Minimalentschädigung für den/die BabysitterIn pro Stunde:
• ab 13 Jahren Fr. 8.-
• ab 16 Jahren Fr. 10.-
• ab 18 Jahren nach Absprache
Bei Übernachtung wird die Zeit bis 24 Uhr pro Stunde ausbezahlt. Die Zeit danach
gilt als Schlafenszeit und wird zusätzlich mit einer Nachtpauschale von Fr. 20.-
entlöhnt.
Folgende Punkte sind dabei zu berücksichtigen:
• Für wie viele Kinder wird die Verantwortung übernommen?
• Sind die Kinder noch sehr klein oder schon recht selbständig?
• Kann der/die BabysitterIn eigenen Beschäftigungen nachgehen?
z.B. Hausaufgaben machen?
• Wie arbeitsintensiv ist die Betreuung?

Empfehlung an die Eltern

Laden Sie den/die BabysitterIn zu einem unverbindlichen Gespräch ein. Dabei
haben Sie, vor allem aber auch das/die Kinder die Gelegenheit, den/die
zukünftige(n) BabysitterIn kennen zu lernen.
Wir hoffen, dass sich zwischen Ihnen und Ihrem/Ihrer BabysitterIn ein
Vertrauensverhältnis entwickeln kann, damit eine angenehme Zusammenarbeit
möglich wird.

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